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Januar 2016: Visa – Visum

Immer wenn es um dieses Thema ging, wusste ich schon im Voraus, dass ich bestimmt wieder mal den falschen Begriff verwende.

Um in Amerika Arbeiten und Wohnen zu dürfen braucht man ein Visum. Da Tobi ein Visum will und Micha ein Visum will, haben wir dann am Ende hoffentlich zwei Visa. Man stellt einen Visumantrag, aber zwei Visumanträge. Aber alles hat im Endeffekt mit Visa zu tun. Das kennt man von den schönen Karten im Geldbeutel.

Geld und viel Ausdauer ist für einen Visumantrag auf jeden Fall kein Fehler. Besser gesagt sogar unbedingt notwendig. Wir haben schon im September 2015 mit den ersten Erkundigungen angefangen. Das war eine sehr gute Idee. Uns war auf klar, dass wir das nicht alleine machen werden, sondern professionelle Hilfe in Anspruch nehmen werden. Dafür gibt es Dienstleister, die sich auf Visumabwicklung spezialisiert haben.

Im Oktober haben wir dann mit Frau G. von einem solchen Dienstleister telefoniert. Diese hat uns in einem einstündigen Telefonat die unterschiedlichen Möglichkeiten der verschiedenen Visumkategorien erläutert.

Nach einigen Überlegungen und Rücksprachen haben wir einen Plan aufgestellt. Ich will mich für ein L1-Visum bewerben. Wenn das alles klappt, bekommt Micha automatisch ein L2-Visum, ein sog. abgeleitetes Visum.

Mitte November haben wir von Frau G. dann insgesamt drei Checklisten bekommen. Eine für die amerikanische Tochter, eine für die deutsche Mutter und eine für mich. Das Zusammentragen der notwendigen Unterlagen dauert bis weit in den Januar hinein. Das einfachste dabei war das Foto der Tochtergesellschaft in Amerika. Sehr anstrengend hingegen waren die ausführlichen Bestätigungsschreiben und Jobbeschreibungen. Dafür haben wir die „ruhigen“ Weihnachtsfeiertage genutzt. Ich war froh, dass ich dabei auf meine Frau zurückgreifen konnte. Bei der Erstellung von Lobeshymnen in Superlativen tut Sie sich einfach leichter. Sie weiß eben was sie an mir hat. 🙂

Im Januar wurden dann noch einige Dokumente übersetzt, auf Firmenbriefpaper ausgedruckt und unterschrieben. Anfang Februar, nachdem noch einige Dokumente vom Übersetzer und die Schecks von der Tochtergesellschaft dazugekommen sind, wurde die Akte bei der USCIS eingereicht. Diese hat dann drei Wochen Zeit unseren Fall zu prüfen und, wenn nötig, Rückfragen zu unserem Antrag zu stellen.

Nach drei Wochen bekommen wir dann tatsächlich ein Feedback. Das nennt sich in diesem Fall I-797B, oder Approval Notice. Das bedeutet, dass unser Antrag genehmigt wurde und wir im nächsten und letzten Schritt einen Termin beim Konsulat in München vereinbaren dürfen. Das übernimmt Frau G. für uns. Aber nach München müssen wir dann schon selbst.

6 Kommentare
    • Micha
      Micha sagte:

      Liebe Juila,

      erstens war das das letzte Stück unserer Hochzeitstorte und zweitens haben wir dazu eine Flasche besten Käfer Brut cuvee getrunken. Ich denke das gilt 😉

      Antworten

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